Als Coach nebenberuflich selbstständig machen

Sich nebenberuflich als Coach selbstständig machen – dieser Traum wird inzwischen von vielen in die Tat umgesetzt. Damit dies gelingt, müssen aber einige Punkte beachtet werden.

Was ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Jeder, der vor dem Sprung in die Selbstständigkeit weiterhin in einer Firma angestellt ist und nur nebenbei als Coach tätig ist, gilt als nebenberuflich selbstständig. Doch auch wenn für Sie die Coaching-Tätigkeit nur eine Beschäftigung für den Feierabend oder das Wochenende ist, stuft das Finanzamt das anders ein. Hier werden Sie wie ein richtiger selbstständiger Berater behandelt. Das bedeutet, dass auch Coaches, die nebenberuflich selbstständig sind, ein Gewerbe anmelden und darauf Gewerbesteuer zahlen müssen. Doch was ist dann der Vorteil dieses Nebenerwerbs?

Vorteile eines nebenberuflich selbstständigen Coaches:

  • Dank der weiterhin bestehenden Festanstellung sinkt der Leistungsdruck, mit dem Nebenerwerb unbedingt erfolgreich sein zu müssen.
  • Das eigene Konzept kann überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
  • Es kann in Ruhe ein Kundenstamm aufgebaut werden. Seine Dienstleistung kann man dann bekannt machen, indem man auf verschiedenen Plattformen wie u. a. Listando ein Profil anlegt und so von potenziellen Kunden gefunden werden kann.

Natürlich bringt die Arbeit als Berater in der nebenberuflichen Selbstständigkeit auch Nachteile mit sich. So arbeiten Sie doppelt so viel, oft zulasten der eigenen Freizeit und Familie.

Wer sich dennoch als Coach nebenberuflich selbstständig machen möchte, sollte einige Dinge beachten.

Was ist bei der Anmeldung zu einer nebenberuflichen Selbstständigkeit als Coach zu beachten?

Als nebenberuflich selbstständiger Coach gelten Sie vor dem Finanzamt nur, wenn Sie nicht mehr als 18 Stunden für Ihre Coachingtätigkeit aufwenden. Außerdem dürfen die Einnahmen aus dem Nebenerwerb maximal 50 Prozent der Gesamteinnahmen betragen.

Wie ist ein nebenberuflich selbstständiger Coach krankenversichert?

Solange das Coaching zeitlich und wirtschaftlich unter der Arbeitszeit der Festanstellung liegt, besteht keine zusätzliche Krankenversicherungspflicht. Übersteigt jedoch der Zuverdienst als Coach im Nebenjob regelmäßig das Monatsgehalt, werden Sie automatisch von den Krankenkassen als selbstständig arbeitender Berater im Haupterwerb eingestuft. Ihnen wird fortan die Krankenkassengebühr für normale Selbstständige verrechnet.

Wer einen Teilzeitjob ausübt und zusätzlich dazu einen Nebenjob als Coach anstrebt, der sollte bei der Krankenkasse ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Ansonsten passiert hier auch eine Neubewertung der Tätigkeit und eine Erhöhung der Krankenkassengebühren.

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

In Deutschland obliegt das Recht der freien Berufswahl. Demnach darf sich jeder nebenberuflich als Coach selbstständig machen, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu benötigen – außer: Das Coaching steht in direkter Konkurrenz zur eigentlichen Arbeit. Des Weiteren gilt in genehmigten Urlaubszeiten auch ein quasi „Ausübungsverbot“ für das Coaching. Denn der Arbeitgeber hat Ihnen den Urlaub ausschließlich zur Erholung gewährt. Ebenfalls sollte niemand einem Nebenerwerb nachgehen, wenn eine Krankschreibung vorliegt. Und, obwohl das Recht der freien Berufswahl existiert, darf der Arbeitgeber einen Nebenjob im Arbeitsvertrag ausschließen (Nebentätigkeitsklausel). Hinzu kommt, dass Beamte im öffentlichen Dienst zwingend eine Bewilligung des Dienstherrn benötigen. Außer sie gehen einer künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Arbeit nach.

Welche Versicherungen und Steuern fallen an, ‎wenn Sie sich als Coach nebenberuflich selbstständig machen‎

Die Einnahmen aus dem Coaching unterliegen auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit der Einkommensteuerpflicht. Zudem muss auf den Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Außer Sie haben sich bei der Anmeldung der Nebentätigkeit für die Kleinunternehmerregelung entschieden. In diesem Fall muss keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden. Im Gegenzug besteht dann aber auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Zudem muss laut § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer gezahlt werden.

Übrigens: Bei der Gewerbeanmeldung muss eine Rechtsform angegeben werden. Die meisten wählen hier das Einzelunternehmen, wegen der einfachen Gründung. Außerdem ist hier kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Dagegen haften Sie aber mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wer das nicht möchte, wählt die UG. Hier haften Sie nur mit dem Unternehmensvermögen.

Als Coach nebenberuflich selbstständig machen ist einfach

Ob als Sprungbrett für eine Selbstständigkeit im Haupterwerb oder zum Aufbessern der Haushaltskasse – es ist ganz einfach, sich als Coach nebenberuflich selbstständig zu machen. Zwingend erforderlich sind lediglich die Gewerbeanmeldung und die Wahl der Rechtsform. Um jedoch nicht als hauptberuflicher Coach eingestuft zu werden, sollten Sie einen Blick auf Ihre Arbeitszeiten und Einkünfte haben.

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